Aufnahmeverfahren und Anmeldung

Falls Sie, behandelnde Ärzte, Pädagogen der Kita oder Schule die Vermutung äußern, dass bei Ihrem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich der geistigen Entwicklung vorliegt, wenden Sie sich an Ihre zuständige („listenführende“) Grundschule. In vielen Fällen wird die zuständige Grundschule schon im Rahmen der 4 ½ jährigen Untersuchung aktiv. Diese stellt dann eine Beratungsanfrage an die Beratungsabteilung des regionalen Bildungs- und Beratungszentrums (ReBBZ) (je nach Wohnort Billstedt oder Bergedorf).

Dann schauen die Fachleute am ReBBZ nach Sichtung aller vorliegenden Unterlagen (Anamnesedaten, fachärztliche Berichte, Entwicklungsberichte, Förderpläne), ob es Anhaltspunkte für einen Förderbedarf geistige Entwicklung gibt.

Wenn das der Fall ist, wird das weitere Überprüfungsverfahren in Gang gesetzt. Dies findet entweder in der aktuellen Betreuungseinrichtung, dem ReBBZ oder in der Schule Weidemoor statt.

Das Verfahren besteht in der Regel aus

  • einem Anamnesegespräch mit den Eltern
  • einer Verhaltensbeobachtung im Kita Alltag oder einer Unterrichtshospitation
  • dem Austausch mit den betreuenden Erzieher:innen/Therapeut:innen bzw. den Lehrkräften
  • dem schulärztlichen Gutachten und anderen ärztlichen Berichten
  • dem Gespräch und einer informellen Untersuchung des Kindes/Jugendlichen
  • und sofern möglich einer standardisierten Überprüfung der Intelligenz

Im Anschluss werden alle Angaben in einem Gutachten zusammengefasst und es wird festgehalten, ob ein Förderschwerpunkt im Bereich der geistigen Entwicklung vorliegt und welche Bedingungen das Kind in der Schule benötigt.

Das Gutachten wird mit den Eltern besprochen und anschließend an die Schulbehörde weitergeleitet. Die Behörde prüft das Gutachten und teilt den Eltern schließlich über einen Bescheid den festgestellten Förderschwerpunkt mit.

Mit einem festgestellten Förderbedarf geistige Entwicklung ist eine Beschulung an einer

  • Schwerpunktschule (in unserem Einzugsgebiet: Grundschulen: GS Mümmelmannsberg, GS Ernst Henning Straße, GS Nettelnburg, GS Clara Grunwald, GS Max Eichholz Ring und Stadtteilschulen: StS Mümmelmannsberg, StS Bergedorf, StS Lohbrügge, StS Gretel Bergmann, StS Kirchwerder)
  • Oder an der Schule Weidemoor möglich.

Wir beraten Sie gern. Sie als Eltern entscheiden über den Schulort Ihres Kindes.

Das Einzugsgebiet der Schule Weidemoor reicht von Billstedt (Südlich der Möllner Landstraße) bis zur östlichen Landesgrenze und schließt nahezu die Vier- und Marschlande ein. An der Schule Weidemoor ist eine Beschulung von der Klasse 1 bis zur Klasse 11 möglich. Eine Vorschule haben wir leider nicht.

Falls Sie Fragen zu diesem zugegeben etwas kompliziert wirkenden Verfahren haben, wenden Sie sich gern an unsere Verantwortliche für Einschulungsfragen und Diagnostik.

Annette Schütz

42893 81-66

oder

schule-weidemoor@bsb.hamburg.de

 

Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung